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Merkblatt Visumantrag für Forscher, Wissenschaftler und Lektoren

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie bei allen drei Kategorien für die Antragstellung wie beschreiben
1.Antragsformular für nationales Visumeinfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
2.GebührenGebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.
3.Passfotos2 biometrisches Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
4.Belehrung gem. § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthGdie Belehrung finden Sie hier

Zusätzlich werden je nach Fallgruppe folgende Unterlagen benötigt
Entweder

wissenschaftliches Personal (inklusive Lektoren) von Hochschulen und von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen

5.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für ArbeitDie Erklärung finden Sie hier.
6.Nachweis des höchsten erlangten Schul- bzw. Hochschulabschlusses

Diplom bzw. Zeugnis

Hinweis: albanische Urkunden sind mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen

7.Unterschriebener Arbeitsvertrag

Das Original und zusätzlich 1 Kopie

Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben:

- Bruttoarbeitslohn

- wöchentliche Arbeitszeit

- Anzahl der Urlaubstage

- Arbeitsort

8.Nachweis über einen ausreichenden KrankenversicherungsschutzDieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn eine Einreise bereits vor Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung erfolgen soll. Für weitere Details lesen Sie bitte das Merkblatt.
9.Ggf. Nachweis zur Lebensunterhaltssicherung

Nur erforderlich, wenn ihr Bruttoarbeitslohn nicht €1.090 pro Monat erreicht.

Sie können u.a. ein Sperrkonto mit dem Betrag für den gesamten Aufenthaltszeitraum oder eine Verpflichtungserklärung vorlegen.

ODER

Forscher i.S.d. §18d AufenthG

Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen

5.AufnahmevereinbarungDie Vereinbarung finden Sie hier.
6.Nachweis eines Hochschulabschlusses, der Zugang zu Doktoratsprogrammen ermöglicht

Diplom bzw. Zeugnis; i.d.R mind. Masterabschluss

Hinweis: albanische Urkunden sind mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen

7.Ggf. Kostenübernahmeverpflichtung

Forschungseinrichtungen, deren Tätigkeit nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, müssen sich schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Aufnahmevereinbarung entstehen für

a) den Lebensunterhalt des Ausländers während eines unerlaubten Aufenthalts in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und

b) eine Abschiebung des Ausländers.

8.Nachweis über einen ausreichenden KrankenversicherungsschutzDieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn eine Einreise bereits vor Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung erfolgen soll. Für weitere Details lesen Sie bitte das Merkblatt.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig.

Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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