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Merkblatt Visumantrag für eine Anerkennungspartnerschaft

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Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben.

Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung oder im Laufe des Visumverfahrens nachgefordert werden.

Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur Zurückweisung des Antrags führen. Anschließend ist eine neue Registrierung für die Terminvereinbarung mit entsprechenden Wartezeiten nötig.

Folgende Dokumente benötigen Sie für die Antragstellung wie beschreiben
1.Antragsformular für nationales Visumeinfach vollständig ausgefüllt, eigenhändig unterschrieben
2.GebührenGebühren und Auslagen sind in albanischer Währung LEK bar zu entrichten. Die Gebühr wird auf der Grundlage von 75,00 € zum jeweils aktuellen Zahlstellenkurs erhoben.
3.Passfotos2 biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45 X 35 Millimeter
Folgende Unterlagen sind im Original mit 1 Kopie bei Antragstellung einzureichen
4.Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis oder entsprechender Ausdruck aus dem Arbeitgeber-e-Service der Bundesagentur für ArbeitDie Erklärung finden Sie hier
5.Berufsqualifikation mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder Hochschulabschluss

Diplom bzw. Zeugnis

Hinweis: albanische Urkunden sind mit Apostille und Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen

6.Nachweis, dass die Berufsqualifikation oder der Hochschulabschluss von dem Staat, in dem sie/er erworben wurde, staatlich anerkannt istDigitale Auskunft zur Berufsqualifikation s. https://zab.kmk.org/de/dab Zeugnisbewertung für Hochschulabschlüsse.
https://zab.kmk.org/de/zeugnisbewertung
oder anabin-Auszug, wobei die Hochschule mit „H+“ und der Abschluss mit „entspricht“ bewertet sein müssen
7.Konkretes Arbeitsplatz-Angebot oder unterschriebener Arbeitsvertrag

Das Original und zusätzlich 1 Kopie
Am Tag der Visumbeantragung nicht älter als 6 Monate und mit folgenden Angaben:

  • Bruttoarbeitslohn
  • wöchentliche Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Arbeitsort
8.Privatrechtliche Vereinbarung zur Anerkennungspartnerschaft

Die Vereinbarung muss vom Arbeitgeber und dem Antragsteller unterschrieben sein und folgende Angaben beinhalten:

  • Zielberuf, in dem eine berufliche Anerkennung angestrebt wird
  • Verpflichtung des Antragstellers spätestens unmittelbar nach der Einreise einen Antrag auf berufliche Anerkennung bei der zuständigen Anerkennungsstelle zu stellen
  • Verpflichtung des Arbeitgebers die Teilnahme der Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses zu ermöglichen
9.Zusatzblatt A zur Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Das Zusatzblatt A finden Sie hier.
(Unter Abschnitt B. ist die letzte Alternative auszuwählen und dann sind entsprechend Abschnitte F, G und H auszufüllen.)
10.Anerkanntes SprachzertifikatDeutsche Sprachkenntnisse entsprechend der Stufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens GER.
Bei Pflege- und Gesundheitsberufen mind. Stufe B1
11.Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungs- schutzDieser Nachweis muss nur erbracht werden, wenn eine Einreise bereits vor Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung erfolgen soll. Für weitere Details lesen Sie bitte das Merkblatt.

Die Botschaft muss im Visumverfahren die zuständige Behörde in Deutschland beteiligen. Je nach Voraufenthalten kann die Beantwortung einige Zeit dauern. Beantragen Sie das Visum deshalb rechtzeitig.

Es wird um Verständnis gebeten, dass Sachstandsanfragen innerhalb der ersten 4 Wochen ab Antragstellung nicht beantwortet werden können.

Alle obigen Angaben sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sie beruhen auf dem Informationsstand der Botschaft zum Zeitpunkt der Erstellung.

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