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Terminvergabe für die Beantragung eines Visums

Feiertage

Feiertage, © dpa

30.09.2024 - Artikel

Visa für Kurzzeitaufenthalte (Schengenvisa)

Nichtalbanische Antragsteller, die einen kurzfristigen Aufenthalt von unter 90 Tagen in Deutschland oder dem Schengenraum anstreben, buchen Ihren Termin direkt über das Terminvergabesystem. Nach der Buchung im System erhalten sie eine automatische Terminbestätigung per E-Mail.

Visa für Langzeitaufenthalte

Direktbuchung von Terminen

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stellt die Botschaft Termine zur Direktbuchung zur Verfügung. Sollten die Termine für den freigeschalteten Zeitpunkt bereits vergeben sein, haben Sie später die Möglichkeit einen Termin zu buchen. Schauen Sie deshalb regelmäßig auf unsere Website.

Für jeden Antragsteller ist ein eigener Termin zu buchen, auch für minderjährige Kinder, für die ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wird.

Buchen Sie bitte erst einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen laut unseren Merkblättern vollständig zusammengestellt haben. Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden NICHT angenommen.

Für Studierende gilt: Bitte buchen Sie den Termin, sobald Sie die Zulassung zur Hochschule erhalten haben und rechtzeitig vor Semesterbeginn, min. jedoch vier Wochen vorher.

Für Auszubildende gilt: Bitte buchen Sie Ihren Termin frühestens drei Monate vor geplantem Ausbildungsbeginn, da Ihr Visumantrag ansonsten zunächst nicht bearbeitet werden kann.

Fachkräfte nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und ausländischer Berufsausbildung buchen bitte erst einen Termin, wenn die deutsche Urkunde über die Anerkennung des Ausbildungsabschlusses bzw. der Defizitbescheid aus Deutschland vorliegt. Antragsteller, die die Voraussetzungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes nicht erfüllen, können keinen Visumantrag unter FEG stellen.

Fachkräfte mit Vorabzustimmung der Ausländerbehörde nach §81a AufenthG (beschleunigtes Fachkräfteverfahren) registrieren sich bitte in der Termin-Warteliste und buchen keinen Termin.

Nähere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz finden Sie hier.

Registrierung in der Termin-Warteliste für die spätere Terminvergabe

In den Kategorien:

registrieren Sie sich bitte in unseren Termin-Wartelisten.

Registrieren Sie sich bitte erst für einen Termin, wenn Sie alle Unterlagen laut unseren Merkblättern vollständig zusammengestellt haben. Anträge mit unvollständigen Unterlagen werden NICHT angenommen.

Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) mit Vorabzustimmung nach §81a AufenthG: Sollte innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Registrierung keine Vorabzustimmung nach § 81a AufenthG bei der Botschaft eingegangen sein, wird Ihre Registrierung automatisch storniert.

Hinweise

Bitte kommen Sie nur in dem Fall zu uns, wenn Sie explizit von uns benachrichtigt wurden und einen Termin zugewiesen bekommen oder einen Termin direkt gebucht haben. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, erscheinen Sie bitte allein und pünktlich zu Ihrem Termin, das heißt nicht zu spät und auch nicht zu früh.

Nutzen Sie Ihre persönliche E-Mail-Adresse und bewahren Sie Ihre Zugangsdaten sicher auf. Die Botschaft ändert keine Daten, auch nicht Ihre E-Mail-Adresse.

Nutzen Sie zur eigenen Sicherheit nicht den Service von Vermittlern und deren E-Mail-Adressen für die Terminbuchung. Sollte Ihr zugeteilter Termin deswegen verloren gehen, müssen Sie sich neu registrieren/einen neuen Termin buchen.

Bei der Vorsprache ohne Termin, außerhalb eines bestätigten Termins, bei Registrierung in der falschen Kategorie sowie bei Vorlage von unvollständigen Unterlagen erhalten Antragsteller keinen Zutritt zur Visastelle.

Bringen Sie bitte unbedingt den Reisepass zum Termin mit, den Sie im Registrierungssystem angegeben haben. Stimmt die Nummer des Reisepasses am Tag der Antragstellung nicht mit der überein, die bei der Terminbuchung angegeben wurde, erhalten Sie keinen Einlass in die Visastelle und müssen einen neuen Termin buchen.

Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, stornieren Sie ihn rechtzeitig über den Link in der Terminzuteilung, damit er anderen Antragstellern zur Verfügung gestellt werden kann. Termine können am Tag der Vorsprache und danach nicht mehr storniert werden.

Erwerbstätigkeit nach § 26 II BeschV nach dem Losverfahren: Alle ausgelosten Antragsteller werden von der Botschaft per E-Mail informiert. Alle anderen Registrierungen werden zum Monatsende gelöscht. Es erfolgt keine separate Benachrichtigung über die Löschung.

Erwerbstätigkeit nach § 26 II BeschV: vor dem 01.01.2021 getätigte Registrierungen können für eine Terminvergabe nicht mehr berücksichtigt werden.

Zur Terminbuchung und Registrierung

Wenn Sie nun einen Termin buchen möchten, klicken Sie bitte hier

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