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Visum zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

На фото изображены четверо работников разных профессий

Работники разных профессий, © colourbox.de

15.11.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Als albanische Staatsangehörige benötigen Sie für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland in aller Regel ein Visum. Das Visum berechtigt Sie zur Einreise nach Deutschland und wird vor Ort in Deutschland, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, in eine Ihrem Aufenthaltszweck entsprechende Aufenthaltserlaubnis umgewandelt.

Sie dürfen ohne Visum in Deutschland grundsätzlich nicht arbeiten.

Sie erhalten hier Informationen zu folgenden Zwecken:

  • Chancenkarte
  • Au-Pair
  • Blaue Karte EU/Hochqualifizierte
  • Erwerbstätigkeit nach § 26 Abs. 2 BeschV (unqualifizierte Beschäftigung)
  • Berufskraftfahrer
  • Pflegefachkräfte (auch Pflegehilfskräfte mit deutschem Gleichwertigkeitsbescheid)
  • Fachkraft nach Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
  • Freiwilliges Soziales Jahr
  • Selbständige Tätigkeit

Bei Antragstellung ist ab sofort IMMER die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis einzureichen (ausser bei „Arbeitsplatzsuche“). Bitte achten Sie darauf, dass diese in allen Punkten vollständig ausgefüllt ist, da der Visaantrag sonst nicht bearbeitet werden kann.

Bei Ausübung einer Tätigkeit als Berufskraftfahrer (auch Kuriere, Fahrer, Chauffeur etc.) ist die Zusatzerklärung des Arbeitgebers mit einzureichen. Bitte beachten Sie die neuen Vorgaben in unserem Merkblatt.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein Visum für Blaue Karte EU/Hochqualifizierte nur beantragen können, wenn Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist. Weitere Informationen entnehmen Sie dem unten angefügten Merkblatt.

Eine Fachkraft nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist nur, wer einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss oder einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss besitzt. Bei Antragstellung ist der Nachweis über die Anerkennung vorzulegen, sonst nimmt die Botschaft den Antrag nicht entgegen. Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen finden Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

Wichtiger Hinweis für Antragsteller, die das 45. Lebensjahr vollendet haben:

Um ein Visum zur Erwerbstätigkeit zu erhalten, muss ab dem 01.01.2024 ein monatliches Mindestbruttogehalt von 4.152,50- Euro vorliegen. Dies gilt unabhängig von der Art der beabsichtigten Beschäftigung, also für Hochqualifizierte, Fachkräfte und Erwerbstätige nach § 26 Abs. 2 AufenthG gleichermaßen.

Terminvergabe

Hinweise zur Direktbuchung von Terminen bzw. Registrierung in der Termin-Warteliste finden Sie hier.

Antragsformulare

Bitte bringen Sie das Antragsformular und die Zusatzerklärung vollständig ausgefüllt zu Ihrem Termin in die Visastelle.

Antragsformular

Zusatzerklärung

Antragsverfahren

Im Bereich Erwerbstätigkeit akzeptiert die Botschaft nur vollständige Anträge. Personen, die nicht alle in unseren Merkblättern aufgeführten Unterlagen bei Antragstellung in der Visastelle vorlegen können, werden nicht berücksichtigt und müssen sich neu registrieren.

Weitergehende Informationen zum Antragsverfahren und die Bearbeitungszeiten finden Sie hier.

Merkblätter für verschiedene Kategorien der Erwerbstätigkeit

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…

Merkblatt Visaantrag für die Chancenkarte (Arbeitsplatzsuche für bis zu 12 Monaten)

Dieses Merkblatt gilt für: - Ärzte mit Berufserlaubnis, mit Zusicherung der Berufserlaubnis oder im Anerkennungsverfahren - Ärzte aller Fachrichtungen, also auch Zahnärzte - Apotheker Falls Sie…

Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme als Arzt oder Apotheker (nicht Hospitationen)

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…

Merkblatt Visumsantrag für Au-Pair-Beschäftigung

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…

Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme für Blaue Karte EU und Hochqualifizierte

Dieses Merkblatt GILT NICHT als Information für die Aufenthaltszwecke:Qualifizierte Tätigkeiten im PflegebereichArbeitsplatzsucheHochqualifizierte / Blaue Karte EUAuszubildende /…

Merkblatt Visumsantrag für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach § 26 II BeschV

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…

Merkblatt Visum für Fachkräfte mit Berufsausbildung

Wichtiger Hinweis: Jede Tätigkeit als Fachkraft setzt das Vorliegen eines in Deutschland anerkannten Abschlusses voraus. Bei Berufsabschlüssen handelt es sich hierbei um eine Anerkennungsurkunde einer…

Merkblatt Visum für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Unvollständig ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen können zur…

Merkblatt Visumsantrag für Berufskraftfahrer

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…

Merkblatt Visumsantrag für Freiwilligenaufenthalt

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…

Merkblatt Visum zur Arbeitsaufnahme im Pflegebereich

Bitte lesen Sie dieses Merkblatt und das Antragsformular sorgfältig durch und halten Sie sich genau an die Vorgaben. Zusätzliche, hier nicht genannte Unterlagen können im Einzelfall bei Antragstellung…

Merkblatt Visumsantrag für selbstständige Erwerbstätigkeit

Antragsteller müssen im Visumverfahren für eine Vielzahl von Aufenthaltszwecken (u.a. Ehegattennachzug, Kindernachzug ab 16 Jahren, Erwerbstätigkeit in Gesundheitsberufen, Au-Pair) Kenntnisse der…

Merkblatt Nachweis von Sprachkenntnissen

Zum Zeitpunkt der Erteilung des nationalen Visums ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung nach Schengener Vorschriften wie folgt hinreichend:Die Versicherungspolice muss Rücktransportkosten im…

Nachweis von Krankenversicherungsschutz bei nationalen Visa

„Working Holiday“-Programme existieren mit Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay. Aufgrund der Notwendigkeit…

Merkblatt für Working Holiday Programm

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